Folgebeschluss zum Beschluss vom 07.09.2017 - Verbreiterung des Naaf-Weges


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ANTRAG: „Folgebeschluss zum Beschluss vom 07.09.2017 - Verbreiterung des Naaf-Weges“
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Stadtrat möge in der nächsten Sitzung folgenden Antrag beschließen:
„Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Verbreiterung des Naaf-Weges
im Sinne des Beschlusses vom 07.09.2017 zu planen und in Abstimmung mit dem Stadtrat zeitnah
umzusetzen.“
Zum Sachverhalt:
1. Der Bürgermeister der Stadt Münstermaifeld hatte bereits im Jahr 1998 das Gespräch mit dem
Eigentümer des Grundstückes in der Naaf (Nr. 1096/101, Flur 10, Gemarkung Münstermaifeld)
gesucht. Zielsetzung war bereits damals, einen zwei Meter breiten Grundstückstreifen entlang
des Naaf-Weges zu erwerben und den Naaf-Weg entsprechend zu verbreitern. Ein Ankauf sei
allerdings erst dann möglich, wenn das o.g. Grundstück veräußert würde – so die Auffassung
des damaligen Eigentümers. Dann erst könne eine entsprechende Teilung erfolgen.
2. Mit Beschlussvorlage vom 07.09.2017 bat die Bürgermeisterin um nachträgliche Genehmigung
des durch sie durchgeführten Grundstückerwerbs im Sinne der o.g. Ausführungen gebeten.
Nach wie vor hatte der Stadtrat zu diesem Zeitpunkt an der Absicht der Verbreiterung des NaafWeges festgehalten. Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft. Es wurden für den
Erwerb des Grundstückes Kosten in Höhe von 7.247,03 € in der Stellungnahme der Verwaltung
angesetzt. Irgendwie geartete Hinderungsgründe wurden seitens der Verwaltung nicht gesehen
und auch nicht angeführt. Es wurde in der Sitzungsvorlage empfohlen, zur Realisierung der
Verbreiterung des Naaf-Weges einen Betrag in Höhe von 100.000 € in den Haushalt
aufzunehmen. Der Rat ist der Beschlussvorlage in vollem Umfang gefolgt. Der Beschluss
erfolgte einstimmig.
3. Da der durch die Stadt erworbenen zwei Meter breite Grundstückstreifen bisher mit eine Hecke
bewachsen war und auch das dahinter liegende Grundstück in einem verwilderten und
ungenutzten Zustand befand, hat die Stadt die geplante Maßnahme noch nicht fortgesetzt. Nun
wurde allerdings das Grundstück erneut veräußert und von dem neuen Eigentümer wurde eine
Baugenehmigung beantragt. Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft. Es wurden
keine irgendwie gelagerten Einwände gesehen. Es handelt sich nach Auffassung der
Verwaltung um ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Finanzielle Auswirkungen auf
die Stadt werden nicht gesehen. Somit folgten der Haupt-, Finanz- und Bau- und
Planungsausschuss im Rahmen der Gemeinsamen Sitzung vom 09.01.2020 der
Beschlussvorlage und erteilten die Genehmigung. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren die
Baumaßnahmen bereits im Gange. Das gesamte Gelände war bereits eingeebnet und die
Hecke entfernt.
Fazit: Die notwendigen Voraussetzungen zur Verbreiterung des Naaf-Weges sind in erforderlichem
Umfang erfüllt. Das Grundstückstreifen ist erworben und freigeräumt. Seitens der Verwaltung wurde der
Sachverhalt geprüft und nicht beanstandet. Folglich hat nun die Beauftragung der Bürgermeisterin durch
den Stadtrat zu erfolgen, damit sie die weiterführenden Schritte zur Verbreiterung des Naaf-Weges
veranlasst.
Freitag, 04. April 2025

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