Einberufung einer Sondersitzung des Stadtrates im Sinne § 34 I Satz 4 GemO
ANTRAG: Einberufung einer Sondersitzung des Stadtrates im Sinne § 34 I Satz 4 GemO
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
aus einer Anlage der Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungsund Umweltausschusses vom 12.03.2020 geht hervor, dass Ihnen laut Eingangstempel der Verwaltung
bereits seit dem 20.02.2020 die Ablehnung des Haushaltes der Stadt Münstermaifeld durch die
Kreisverwaltung MYK vorliegt. In diesem Schreiben wird die Stadt Münstermaifeld aufgefordert, im
Rahmen einer so wörtlich “einer umfassenden und schonungslosen Aufgabenkritik“ sämtliche
Haushaltsposten ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen und deutliche Maßnahmen zur
Einnahmenerhöhung und zur Kostensenkung zu erarbeiten. Ebenfalls lautet es im Text: „Alle
Mandatsträger sind gefordert, hier Prioritäten zu setzen und Wünschenswertes von Finanzierbarem zu
trennen.“
Auf Antrag von Pro-Münstermaifeld haben Sie das Thema „Haushalt“ bedauerlicherweise nicht regelhaft
auf die Tagesordnung der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.03.2020 genommen. Sie haben
auf Anfrage in der Sitzung lediglich erklärt, dass Sie mit Herrn Völlmecke bereits die Themen
besprochen hätten. Weitere Ausführungen erfolgten nicht.
Da nun seit Eingang des Ablehnungsschreiben der Kreisverwaltung acht Wochen vergangen sind, bitten
wir Sie über Ihren Arbeitsstand den Mandatsträger/innen zur Kenntnis zu bringen und im Stadtrat zu
beraten. Insbesondere die mögliche haushalterische Effekte aus der aktuellen Corona-Krise
(Beratungs- und Entscheidungsbedarf über Öffnung Freibad, Kurzarbeit für städtisches Personal bzw.
Erzieherinnen etc) zu berücksichtigen sind.
Daher beantragen wir hiermit die unverzügliche Einberufung einer Stadtratsitzung im Sinne § 34
Abs. 1 Satz 4 GemO zum Thema Haushaltsberatung.
Als geeigneten Sitzungsraum in Zeiten der Corona-Pandemie schlagen wir für diese und alle folgenden
Sitzungen in 2020 die Stadthalle vor. Diese bieten hinreichenden Abstand zwischen den
Ratsmitgliedern. Die aktuelle Sanierung des Daches behindert nicht die Nutzung der Halle selbst.