Vorschlag für die Besetzung des Sanierungsbeirates der Stadt Münstermaifeld


19 8 antrag einrichtung sanierungsbeirat seite 1
19 8 antrag einrichtung sanierungsbeirat seite 2
Vorschlag für die Besetzung des Sanierungsbeirates der Stadt Münstermaifeld
Vorsitz: Claudia Schneider/ Michael Büchel-Schwaab
Mitglied / 1. Vertreter/ 2. Vertreter
Aus den Parteien/Fraktionen: CDU Manfred Junglas / Christine Junglas / Dirk Fust
SPD Peter Ganser/ Jörg Lief/ Rüdiger Klein
Pro-MM Erich Krämer/ Hartmut Hahn/ Ralf Gründel
Grüne/ÖDP Martina Kolbinger / Guido Hillen / Rainer Hilgert
Expertenteam: Michael Büchel-Schwaab (Schlosser)
Arno Willberger (Schreiner/ Restaurator im
Handwerk/ Stadtführer)
Michael Mack (Bauunternehmer)
Hartmut Hahn (Maler u. Lackierer)
Ralf Gründel (Schreinerei)
Reiner Leyendecker (Architekt)
Projektbegleitung/
Projektbeauftragte:
(gem. Projektauftrag der
Bürgermeisterin}
Pro-MM Konrad Einig/ Andreas Zentner
Erläuterungen zum Antrag auf Einrichtung eines Sanierungsbeirates in der Stadt Münstermaifeld
Die Stadt Münstermaifeld ist kulturtourisüsches Zentrum innerhalb der Verbandsgemeinde Maifeld.
Die Bürgermeisterin und auch der Stadtrat sind bestrebt, die bereits im Rahmen der bisherigen
Stadtsanierung erzielten guten Ergebnisse zu bewahren. Zudem sollen diese im Sinne der Bürgerinnen
und Bürger, der historischen Verantwortung der Stadt und auch zur Nutzung der touristischen
Potenziale für die Zukunft weiter ausgebaut werden.
Hierzu nimmt die Stadt Münstermaifeld an dem Programm „Ländliche Zentren" des Landes Rheinland­
Pfalz teil und kann für einen begrenzten Zeitraum Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen im privaten
sowie im öffentlichen Bereich in Anspruch nehmen. Den architektonischen „Roten Faden" für die
zukünftigen städtebaulichen Maßnahmen bildet (für den öffentlichen Bereich) der durch den Stadtrat
verabschiedete städtebauliche Entwicklungsplan und (für den privaten Bereich) die geltende
Gestaltungssatzung der Stadt Münstermaifeld. Die bestehende Gestaltungssatzung der Stadt
Münstermaifeld wurde in Anlehnung an dieGestaltungsfibel der Verbandsgemeinde aktuell angepasst.
Die Einhaltung der Gestaltungssatzung durch den jeweiligen Bauherren ist zum einen baurechtlich
zwingend erforderlich und zum anderen auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln
aus dem Programm „Ländliche Zentren".
Beraten und operativ unterstützt wird die Stadt Münstermaifeld in dem Gesamtprogramm „Ländliche
Zentren" durch die zuständigen Stellen der Verbandsgemeindeverwaltung, die zuständige
Denkmalbehörde, das zuständige Projektbüro für Städtebau und zukünftig auch durch die Mitglieder
des Sanierungsbeirates der Stadt Münstermaifeld.
Der Sanierungsbeirat wird besetzt durch jeweils ein Mitglied aus jeder Fraktion sowie durch noch zu
berufende Fachleute aus den Bereichen Bau und Handwerk sowie aus den Bereichen Tourismus und
Gewerbe. Geführt wird der Sanierungsbeirat durch einen beauftragten Beigeordneten. Dieser lädt mit
Tagesordnung ein, führt durch die Sitzungen und stellt die Erstellung eines Protokolls sicher. Der
Sanierungsbeirat soll Bindeglied sein zwischen den an Gebäudesanierung interessierten Bürgerinnen
und Bürgern einerseits und dem städtebaulichen Planungsbüro, der Stadtverwaltung und dem Stadtrat
andererseits.
Als mögliche Anlaufstelle für an baulichen Maßnahmen interessierte Bürgerinnen und Bürger kann der
Sanierungsbeirat erste Information geben und die notwendige Kommunikation mit den weiteren
zuständigen Stellen herstellen. Der Sanierungsbeirat unterstützt den Stadtrat und die Stadtverwaltung
in der Auslegung und der Weiterentwic lung der Gestaltungssatzung. Bei strittigen Fragen in der
Auslegung der Gestaltungssatzung kann der Sanierungsbeirat gegenüber den Entscheidungsgremien
Empfehlungen zur Problemlösung aussprechen. Der Sanierungsbeirat hat das Recht, zu den jeweiligen
einzelnen Förderanträgen für das Programm „Ländliche Zentren" informiert zu werden und
Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Gremien der Stadt Münstermaifeld hierzu
auszusprechen.
Dienstag, 03. Dezember 2024

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